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KUNST FÜR DIE KLINIK

Mach das Caritas-Krankenhaus Lebach bunter! Wir suchen DICH - und deine Kunst!

Ob Gemälde, Zeichnung oder Fotografie – jetzt ist der Moment gekommen, Farbe in den Klinikalltag zu bringen.

Mach mit und spende ein Werk deiner Wahl für unsere Flure, Wartebereiche und Zimmer – und hilf mit, eine warme, heilsame Atmosphäre für unsere Patient*innen und Mitarbeitenden zu schaffen. Teilnehmen können Mitarbeitende sowie deren Angehörige & Freunde.


So geht’s:

1. Melde dich zum Wettbewerb unter info@caritas-krankenhaus-lebach.de unter Angabe deines Namens, deiner Verbindung zur Klinik und der Größe und Art deines Kunstwerks (wenn möglich mit Bild von deinem Werk) an.

2. Wir prüfen einen mögliche Teilnahme und geben dir innerhalb einer Woche Rückmeldung, ob Du am Wettbewerb teilnehmen kannst.

3. Reiche dein Werk (Original oder hochauflösende Reproduktion) bis zum 1. September ein.
Dein Werk wird mit den anderen Kunstwerken im Krankenhaus ausgestellt.

4. Schreibe ein paar Worte dazu: Was inspiriert dich? Warum dieses Bild?


Prämierung der 3 eindrucksvollsten Werke

Eine Jury kürt am Ende des Jahres die drei Werke, die besonders berühren, bewegen oder begeistern. Die Gewinner*innen erwarten tolle Preise.

Fotos der Kunstwerke werden hier veröffentlicht....

Teilnahmebedingungen und Rechtliche Hinweise zum Kunstwettbewerb „Kunst für die Klinik“

1. Rechte an den eingereichten Werken

Mit der Einreichung ihrer Werke erkennen die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen verbindlich an. Sie versichern ausdrücklich, dass:

1.1 Urheberrechte:
Sie allein Urheber/in der eingereichten Werke sind und über sämtliche Nutzungsrechte verfügen. Die Werke dürfen keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechte.

1.2 Persönlichkeitsrechte:
Sofern auf den Werken Personen erkennbar abgebildet sind, garantieren die Teilnehmenden, dass eine wirksame, schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung vorliegt. Diese ist auf Nachfrage vorzulegen. Ist eine Person lediglich als sogenanntes „Beiwerk“ im Sinne des § 23 KUG abgebildet, ist keine gesonderte Einwilligung erforderlich.

1.3 Unzulässige Inhalte:
Nicht zugelassen sind Werke mit rechtswidrigen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, rassistischen, sexistischen, antisemitischen oder menschenverachtenden Inhalten.

1.4 Freistellung bei Ansprüchen Dritter:
Sollten Dritte wegen Verletzung ihrer Rechte Ansprüche geltend machen, stellen die Teilnehmenden das Caritas-Krankenhaus Lebach sowie alle beteiligten Projektpartner von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen frei. Die Verantwortung für den Inhalt liegt allein bei den einreichenden Personen.


2. Einräumung von Nutzungsrechten

2.1 Die Teilnehmenden räumen dem Caritas-Krankenhaus Lebach ein einfaches, nicht exklusives, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den eingereichten Werken ein. Dieses umfasst insbesondere:

  • die Nutzung im Rahmen der Ausstellung „Kunst für die Klinik“ (auch digital),

  • die Veröffentlichung in Print- und Online-Medien des Krankenhauses (z. B. Webseite, Social Media, Pressemitteilungen, Broschüren),

  • die Verwendung im Kontext der Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation.

2.2 Die Nutzungsrechte beinhalten auch das Recht zur Bearbeitung, insbesondere zur Anpassung an Layout- oder Formatvorgaben (z. B. Zuschnitt, Farbanpassungen, Verkleinerung). Die künstlerische Aussage wird dabei gewahrt.

2.3 Die Werke werden unter Angabe des Namens der Urheberin bzw. des Urhebers veröffentlicht. Eine kommerzielle Nutzung oder Weitergabe an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken erfolgt nicht. Ausgenommen hiervon sind Dienstleister, die mit der technischen Umsetzung (z. B. Druckerei, Webagentur) beauftragt sind.

2.4 Eine Nutzung der Werke zu anderen als den oben genannten Zwecken erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung mit dem/der Urheber/in.


3. Haftung und Umgang mit Einsendungen

  • Das Caritas-Krankenhaus Lebach übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung der eingereichten Werke bzw. Datenträger, verpflichtet sich aber zu einem sorgfältigen Umgang.

  • Ein Anspruch auf Veröffentlichung oder Ausstellung besteht nicht.


4. Datenschutz

4.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Kunstwettbewerbs „Kunst für die Klinik“ auf Grundlage des Kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG). Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 1 lit. b KDG (Einwilligung).

4.2 Erfasst und verarbeitet werden ausschließlich die zur Durchführung erforderlichen Daten (Name, Kontaktdaten, eingereichte Werke). Die Daten werden streng vertraulich behandelt und nur intern sowie im Rahmen des Wettbewerbs und der Ausstellung verwendet.

4.3 Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich in Zusammenhang mit dem Wettbewerb bzw. der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit. In diesem Zusammenhang kann der Name der Teilnehmenden als Urheberangabe genannt werden.

4.4 Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, sofern dies für die technische oder organisatorische Durchführung des Wettbewerbs erforderlich ist (z. B. Druckdienstleister), und unterliegt ebenfalls dem KDG.

4.5 Die Daten werden auf gesicherten Systemen verarbeitet und gespeichert. Sie werden nach Abschluss des Wettbewerbs und Ablauf etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern keine weitere Einwilligung vorliegt.

4.6 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter: https://www.caritas-krankenhaus-lebach.de/rechtliches/datenschutz


5. Rechtsweg und Schlussbestimmungen

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die Teilnahme mit Werken, die bereits veröffentlicht oder in anderen Wettbewerben eingereicht wurden, ist nicht zulässig.