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Mitarbeitervertretung

Mitarbeitervertretungen (MAV)

Die Mitarbeitervertretungen in den Einrichtungen der ctt nehmen die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber ihren Dienstgebern wahr. Ihr Handeln ist legitimiert auf Grund des Artikel 8 der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ worin es heißt: „ Zur Sicherung ihrer Selbstbestimmung in der Arbeitsorganisation kirchlicher Einrichtungen wählen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Maßgabe kirchengesetzlicher Regelung Mitarbeiter-Vertretungen, die an Entscheidungen des Dienstgebers beteiligt werden“. Die Wahl der Mitarbeitervertretungen erfolgt auf vier Jahre.

Gesamtmitarbeitervertretung (GMAV)

Im Jahre 1990 wurde eine Gesamtmitarbeitervertretung (GMAV) der ctt gebildet. Sie arbeitet auf der Grundlage der Mitarbeitervertretungsordnung des Bistums Trier. Jede Mitarbeitervertretung entsendet einen Delegierten in die GMAV. Diese wählen den Vorstand, der sich wie folgt zusammen setzt: dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schriftführer. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt vier Jahre.

 

Kontakt

Caritas-Krankenhaus Lebach

Heeresstraße 49
66822 Lebach

Telefon 06881 501-0
Fax 06881 501-142
E-Mail info@caritas-krankenhaus-lebach.de

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